Am 1. Mai 2008 tritt in Spanien eine Strafrechtsreform in Kraft, die insbesondere Autofahrer betrifft. So steht ab morgen Autofahren ohne Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis in Spanien unter Strafe, es kann sogar eine Haftstrafe sein.
Dies betrifft auch Autofahrer, die keine Fahrerlaubnis mehr haben, da ihnen zu viele Punkte von ihrem Punktekonto abgezogen worden sind. Die DGT schätzt, dass in Spanien etwa 25.000 Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sind. In Artikel 384 des spanischen Strafgesetzbuches wird das Fahren ohne Führerschein nun mit einer Gefängnisstrafe von drei bis sechs Monaten oder einer Geldstrafe verbunden mit gemeinnütziger Arbeit bestraft.
Die Reform des spanischen Strafgesetzbuches war Ende 2007 beschlossen worden. Die Regierung hofft so, die Zahl von Todesopfern auf spanischen Straßen noch weiter zu senken, dies war und ist ein erklärtes Ziel der Regierung Zapatero, die in Spanien seit 2004 regiert. Die Reform war bereits am 2. Dezember 2007 verabschiedet worden.
Die Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2008 wurde von der DGT genutzt, um den 25.000 Autofahrern, die den Führerschein entzogen bekommen haben, über die geänderte Gesetzeslage zu informieren.
Das Gesetz sieht auch härtere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung vor und neu ist auch, dass wer mit über 1,2 Promille Alkohol am Steuer eines Autos erwischt wird, nun mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden kann, dies trifft auch zu, wenn jemand mit über 80 Stundenkilometern mehr in der Stadt erwischt wird, als erlaubt ist. Rücksichtslosen Fahrern soll es in Spanien nun endgültig an den Kragen gehen.